Rahmenbedingungen

ALLGEMEIN

Bei Bedarf für eine Psychotherapie oder Beratung nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. In einem Erstgespräch kann Ihr Therapie- oder Beratungsbedarf geklärt werden. Sie benötigen hierfür keine Überweisung vom Hausarzt oder Facharzt.

GESETZLICH VERSICHERTE

Die Psychotherapie gehört zu den Sachdienstleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen, d. h. die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden vollumfänglich von Ihrer Krankenkasse gezahlt. Die Abrechnung erfolgt über Ihre elektronische Krankenkassenkarte, die Sie mir bei Ihrem Termin in meiner Praxis vorlegen.

PRIVATVERSICHERTE

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der Privatversicherung oder der Beihilfestelle übernommen bzw. erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Prviatversicherung, ob die Psychotherapie in Ihrem Leistungsvertrag enthalten ist.

SELBSTZAHLER

Bei Beratungsbedarf und nicht behandlungsbedürftigen Belastungen kommt die (Private) Krankenkasse nicht für die Kosten auf, sodass Sie die Kosten für eine psycholgische Beratung selbst zahlen müssen. Der Stundensatz hierfür richtet sich nach gemeinsamer Vereinbarung.